AGB

Allgemeine Vermietbedingungen für Wohnmobile und Wohnwagen
1. Mietpreise 2. Berechnung
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preislste. Die Mietpreise schließen Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch den
folgendes ein: Vermieter bei dem vertraglich vereinbarten Vermietbetrieb
*gesetzlich vorgeschrieben Mehrwertsteuer, * Ausstattung und Zu- berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur während der Öffnungszeiten.
behör je nach Fahrzeugmodell, * Wartungsdienst und Verschleiß- Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der
reparaturen, * Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung volle vertraglich festgelegte Mietpreis zu zahlen. Bei verspäteter
(Personen 3,8 Mio Euro).Vollkakskoversicherung und Teilkasko Fahrzeugrückgabe wird ein Tagesgrundpreis berechnet. Die
wie vertraglich vereinbart., * alle gefahrenen Kilometer ab 14 Miet- Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich der Vermieter
tagen, sofern nicht durch Pauschalangebote eingeschränkt. vor.
3. Zahlungsweise 4.Kaution
Nach Erteilung der schriftlichen Reservierungsbestätigung Bei Übergabe muß eine Kaution in Höhe der umseitig vereinbarten
durch den Vermieter ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung Summe hinterlegt werden. Die Kaution wird auf einer Checkliste
von 250 Euro zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist zusammen mit dem Zustand des Fahrzeuges bestätigt. Wird das
ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierungsbestätigung Fahrzeug unbeschädigt zurückgebracht, wird die Kaution erstattet.
gebunden. Der voraussichtliche Gesamtmietpreis ist nach erteilter
Reservierungsbestätigung spätestens jedoch vier Wochen vor 5. Reservierung und Rücktritt
Anmietung zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der vor- Sie können ihr Reisemobil oder Caravan persönlich, schriftlich oder
aussichtliche Gesamtpreis sofort fällig. Für jede Mahnung wird telefonisch buchen. Mit ihrer Anmeldung auf Grund unseres Informa-
eine Gebühr von 5 Euro erhoben. Der Verzugszins  beträgt 4 % tionsmateriales bieten sie uns den Abschluß des Mietvertrages
über dem Bundesbankdiskontsatz, mindestens aber 6 % jährlich. verbindlich an. Der Mietvertrag kommt mit Zugang der schriftlichen
Der Mieter kann einen geringeren Verzugsschaden nachweisen. Buchungsbestätigung durch den Vermieter zustande. Bei Rücktritt
Wird bei Verzug des Mieters ein Inkassobüro beauftragt, so hat vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind die
der Mieter die hieraus entstehenden Kosten zu tragen. folgenden Anteile des voraussichtlichen Mietpreises laut Reser-
vierungsdaten zu zahlen. Rücktritt bis zu 50 Tagen vor dem 1. Miet-
6. Übergabe, Rückgabe und Reinigungsgebühren tag 10 %, bei bis zu 15 Tagen vor dem 1. Miettag 50 % und bei
Die Fahrzeuge müssen zu den umseitig vereinbarten Zeiten weniger als 15 tage vor dem dem 1. Miettag 80 %. Wird das Wohn-
übernommen und am ,letzten Miettag zu den ebenfalls dort mobil bzw. der Caravan nicht abgenommen, so gilt dies als Rücktritt.
festgehaltenen Zeiten zurück gegeben werden. Nur dann zählen Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle
Übernahme- und Rückgabetag als ein Miettag. Die Fahrzeuge vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
werden vollgetankt und gereinigt übergeben und sind im frisch
gereinigten Zustand und vollgetankt zurückzugeben. Ist die 7. Berechtigte Fahrer
Reinigung bei Rückgabe durch den Mieter ganz oder teilweise Das Mindesalter des Mieters bzw. berechtigten Fahrers muß 21 Jahre
nicht erfolgt, so hat dieser für eine Außenreinigung 30 Euro, betragen. Ferner muß der Mieter bzw. berechtigte Fahrer ein Jahr im Besitz
eine Innenreinigung 80 Euro und eine WC Reinigung 80 Euro zu des Führerscheines der Klasse C bzw. Klasse 3 sein. Das fahrzeug darf
zahlen. Bei der Fahrzeugübergabe wird ein Übergabeprotokoll nur vom Mieter selbst, den im Mietvertrag angegeben Fahrern, den beim
erstellt. Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennt der Mieter Mieter angestellten Berufskraftfahrern in dessen Auftrag sowie von Familien-
den vertraglichen Zustand des Fahrzeuges an. angehörigen des Mieters gelenkt werden, sofern letztere das festgesetzte
Mindesalter haben. Voraussetzung ist immer der Besitz einer gültigen
8. Schutzbrief Fahrerlaubnis seit mindestens einem Jahr. Der Mieter ist verpflichtet auf
Der Mieter muß für die gesamte Mietdauer einen Inlands- oder Verlangen des Vermieters Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeuges
Auslandschutzbrief ausstellen lassen. Dieser kann vom Ver- bekanntzugeben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind.
mieter vermittelt werden. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.
9. Verbotene Nutzung 10. Auslandsfahrten
Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle europäischen Länder  (Ausnahme
*zu Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahr- Ziffer 9) möglich. Für außereuropäische Länder wie z.B. asiatische Türkei,
zeugtests, *zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, Israel, Tunesien, Marokko, asiatischer Teil der GUS usw. muß die ausdrückliche
giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, * zur Erlaubnis des Vermieters vorliegen. Ein spezieller Versicherungsschutz muß
Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn dies nur beantragt werden. Evtl. Mehrkosten hierfür trägt der Mieter.
nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht ist, *zur Weiter-
vermietung oder Verleihung, * zu Fahrten in Kriegs- oder 12. Verhalten bei Unfällen
Krisengebiete. Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, wenn dies zur
Feststellung des Verschuldens des Fahrers notwendig ist, wenn Personen
11. Reparaturen verletzt wurden oder der Schaden voraussichtlich 500 Euro übersteigt, sofern
Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- oder Verkehrs- nicht anders die erforderlichen Feststellungen zuverlässig getroffen werden
sicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
bis zum Preis von 100 Euro ohne weiteres, größere Reparaturen Brand-, Entwendungs- und Wildschäde sind vom  Mieter dem Vermieter und bei
nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. einem Schadenbetrag über 50 Euro auch der zuständigen Polizeibehörde
Die Reparaturkosten trägt der Vermieter nur gegen Vorlage der unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei gering-
entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden fügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer
haftet. (siehe Ziffer 14) Skizze oder Fotos zu erstatten. Der Unfallbericht muß insbesondere Namen
und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amt-
13. Versicherungsschutz lichen Kennzeichen der Beteiligten Fahrzeuge enthalten. Übersteigt die vor-
Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen aussichtliche Schadenshöhe die Eigenhaftung oder ist das Fahrzeug nicht
Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB) wie folgt mehr verkehrssicher, ist der Vermieter umgehend telefonisch zu unterrichten.
versichert:
Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung( Personen 14. Haftung des Mieters
3,8 Mio. Euro, Sachen unbegrenzt) Vollkaskoversicherung und Der Mieter haftet bei Schäden im Rahmen der Voll- und Teilkaskoversicherung
Teilkasko mit einer Eigenbeteiligung in Höhe der umseitig mit der umseitig vertraglich festgelegten Eigenbeteiligung je Schadensfall.
festgelegten Summe. Der Mieter haftet jedoch für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er den Schaden
durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden
15. Haftung des Vermieters durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Das
Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachten des Zeichens 265 >Durch-
Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug fahrthöhe<  gemäß §41 Abs.2 Ziff 6 StVO verursacht werden. Hat der Mieter
abgeschlossenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht. Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziffer 12 dieser Bedingungen
Für durch die Versicherung nicht gedeckten Schäden beschränkt verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei den, die Verletzing hat keinen
sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögens- Einfluß auf die Feststellung des Schadensfalles gehabt. Der Mieter haftet im
schäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Vermieter ist übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berech-
nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der tigten Fahrer (Ziffer 7) oder zu verbotenen Zweck (Ziffer 9), durch das Ladegut
Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurückläßt. oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind.
Im übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Gütersloh, wenn: 16. Speicherung und Weitergabe von Personendaten
*Die Vertragsparteien Kaufleute, mit Ausnahme der Minder- Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im
kaufleute im Sinne §4 HGB sind, *mindestens eine der Vertrags- Zusammenhang mit ihr erhaltener Daten über den Mieter, gleich ob diese von
parteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, *die ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutz-
im  Klageweg in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach gesetzes zu verarbeiten.
Abschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus
dem Geltungsbereich der zivilprozessordnung verlegt oder ihr 18.Übersichtsklausel und Teilwirksamkeit
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage- Die Überschriften dienen nur d er besseren Übersichtlichkeit und haben keine
erhebung nicht bekannt ist. Diese Regelung gilt auch für Wechsel- materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer anschließenden Regelung.
und Scheckverfahren. Sind die Vertragsparteien Kaufleute im Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein
Sinne § 4 HBG, so gilt die obige Zuständigkeit auch im Falle der oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen
Annullierung, des Rücktrittes, der Minderung und dergleichen. Einfluß. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, daß
Der Vermieter ist auch berechtigt, am Sitz des Mieters zu klagen. ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt wird.

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