| Allgemeine Vermietbedingungen für Wohnmobile und Wohnwagen | |||||||
| 1. Mietpreise | 2. Berechnung | ||||||
| Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preislste. Die Mietpreise schließen | Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch den | ||||||
| folgendes ein: | Vermieter bei dem vertraglich vereinbarten Vermietbetrieb | ||||||
| *gesetzlich vorgeschrieben Mehrwertsteuer, * Ausstattung und Zu- | berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur während der Öffnungszeiten. | ||||||
| behör je nach Fahrzeugmodell, * Wartungsdienst und Verschleiß- | Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der | ||||||
| reparaturen, * Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung | volle vertraglich festgelegte Mietpreis zu zahlen. Bei verspäteter | ||||||
| (Personen 3,8 Mio Euro).Vollkakskoversicherung und Teilkasko | Fahrzeugrückgabe wird ein Tagesgrundpreis berechnet. Die | ||||||
| wie vertraglich vereinbart., * alle gefahrenen Kilometer ab 14 Miet- | Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich der Vermieter | ||||||
| tagen, sofern nicht durch Pauschalangebote eingeschränkt. | vor. | ||||||
| 3. Zahlungsweise | 4.Kaution | ||||||
| Nach Erteilung der schriftlichen Reservierungsbestätigung | Bei Übergabe muß eine Kaution in Höhe der umseitig vereinbarten | ||||||
| durch den Vermieter ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung | Summe hinterlegt werden. Die Kaution wird auf einer Checkliste | ||||||
| von 250 Euro zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist | zusammen mit dem Zustand des Fahrzeuges bestätigt. Wird das | ||||||
| ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierungsbestätigung | Fahrzeug unbeschädigt zurückgebracht, wird die Kaution erstattet. | ||||||
| gebunden. Der voraussichtliche Gesamtmietpreis ist nach erteilter | |||||||
| Reservierungsbestätigung spätestens jedoch vier Wochen vor | 5. Reservierung und Rücktritt | ||||||
| Anmietung zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der vor- | Sie können ihr Reisemobil oder Caravan persönlich, schriftlich oder | ||||||
| aussichtliche Gesamtpreis sofort fällig. Für jede Mahnung wird | telefonisch buchen. Mit ihrer Anmeldung auf Grund unseres Informa- | ||||||
| eine Gebühr von 5 Euro erhoben. Der Verzugszins beträgt 4 % | tionsmateriales bieten sie uns den Abschluß des Mietvertrages | ||||||
| über dem Bundesbankdiskontsatz, mindestens aber 6 % jährlich. | verbindlich an. Der Mietvertrag kommt mit Zugang der schriftlichen | ||||||
| Der Mieter kann einen geringeren Verzugsschaden nachweisen. | Buchungsbestätigung durch den Vermieter zustande. Bei Rücktritt | ||||||
| Wird bei Verzug des Mieters ein Inkassobüro beauftragt, so hat | vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind die | ||||||
| der Mieter die hieraus entstehenden Kosten zu tragen. | folgenden Anteile des voraussichtlichen Mietpreises laut Reser- | ||||||
| vierungsdaten zu zahlen. Rücktritt bis zu 50 Tagen vor dem 1. Miet- | |||||||
| 6. Übergabe, Rückgabe und Reinigungsgebühren | tag 10 %, bei bis zu 15 Tagen vor dem 1. Miettag 50 % und bei | ||||||
| Die Fahrzeuge müssen zu den umseitig vereinbarten Zeiten | weniger als 15 tage vor dem dem 1. Miettag 80 %. Wird das Wohn- | ||||||
| übernommen und am ,letzten Miettag zu den ebenfalls dort | mobil bzw. der Caravan nicht abgenommen, so gilt dies als Rücktritt. | ||||||
| festgehaltenen Zeiten zurück gegeben werden. Nur dann zählen | Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle | ||||||
| Übernahme- und Rückgabetag als ein Miettag. Die Fahrzeuge | vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. | ||||||
| werden vollgetankt und gereinigt übergeben und sind im frisch | |||||||
| gereinigten Zustand und vollgetankt zurückzugeben. Ist die | 7. Berechtigte Fahrer | ||||||
| Reinigung bei Rückgabe durch den Mieter ganz oder teilweise | Das Mindesalter des Mieters bzw. berechtigten Fahrers muß 21 Jahre | ||||||
| nicht erfolgt, so hat dieser für eine Außenreinigung 30 Euro, | betragen. Ferner muß der Mieter bzw. berechtigte Fahrer ein Jahr im Besitz | ||||||
| eine Innenreinigung 80 Euro und eine WC Reinigung 80 Euro zu | des Führerscheines der Klasse C bzw. Klasse 3 sein. Das fahrzeug darf | ||||||
| zahlen. Bei der Fahrzeugübergabe wird ein Übergabeprotokoll | nur vom Mieter selbst, den im Mietvertrag angegeben Fahrern, den beim | ||||||
| erstellt. Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennt der Mieter | Mieter angestellten Berufskraftfahrern in dessen Auftrag sowie von Familien- | ||||||
| den vertraglichen Zustand des Fahrzeuges an. | angehörigen des Mieters gelenkt werden, sofern letztere das festgesetzte | ||||||
| Mindesalter haben. Voraussetzung ist immer der Besitz einer gültigen | |||||||
| 8. Schutzbrief | Fahrerlaubnis seit mindestens einem Jahr. Der Mieter ist verpflichtet auf | ||||||
| Der Mieter muß für die gesamte Mietdauer einen Inlands- oder | Verlangen des Vermieters Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeuges | ||||||
| Auslandschutzbrief ausstellen lassen. Dieser kann vom Ver- | bekanntzugeben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. | ||||||
| mieter vermittelt werden. | Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. | ||||||
| 9. Verbotene Nutzung | 10. Auslandsfahrten | ||||||
| Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: | Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle europäischen Länder (Ausnahme | ||||||
| *zu Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahr- | Ziffer 9) möglich. Für außereuropäische Länder wie z.B. asiatische Türkei, | ||||||
| zeugtests, *zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, | Israel, Tunesien, Marokko, asiatischer Teil der GUS usw. muß die ausdrückliche | ||||||
| giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, * zur | Erlaubnis des Vermieters vorliegen. Ein spezieller Versicherungsschutz muß | ||||||
| Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn dies nur | beantragt werden. Evtl. Mehrkosten hierfür trägt der Mieter. | ||||||
| nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht ist, *zur Weiter- | |||||||
| vermietung oder Verleihung, * zu Fahrten in Kriegs- oder | 12. Verhalten bei Unfällen | ||||||
| Krisengebiete. | Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, wenn dies zur | ||||||
| Feststellung des Verschuldens des Fahrers notwendig ist, wenn Personen | |||||||
| 11. Reparaturen | verletzt wurden oder der Schaden voraussichtlich 500 Euro übersteigt, sofern | ||||||
| Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- oder Verkehrs- | nicht anders die erforderlichen Feststellungen zuverlässig getroffen werden | ||||||
| sicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter | können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. | ||||||
| bis zum Preis von 100 Euro ohne weiteres, größere Reparaturen | Brand-, Entwendungs- und Wildschäde sind vom Mieter dem Vermieter und bei | ||||||
| nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. | einem Schadenbetrag über 50 Euro auch der zuständigen Polizeibehörde | ||||||
| Die Reparaturkosten trägt der Vermieter nur gegen Vorlage der | unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei gering- | ||||||
| entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden | fügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer | ||||||
| haftet. (siehe Ziffer 14) | Skizze oder Fotos zu erstatten. Der Unfallbericht muß insbesondere Namen | ||||||
| und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amt- | |||||||
| 13. Versicherungsschutz | lichen Kennzeichen der Beteiligten Fahrzeuge enthalten. Übersteigt die vor- | ||||||
| Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen | aussichtliche Schadenshöhe die Eigenhaftung oder ist das Fahrzeug nicht | ||||||
| Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB) wie folgt | mehr verkehrssicher, ist der Vermieter umgehend telefonisch zu unterrichten. | ||||||
| versichert: | |||||||
| Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung( Personen | 14. Haftung des Mieters | ||||||
| 3,8 Mio. Euro, Sachen unbegrenzt) Vollkaskoversicherung und | Der Mieter haftet bei Schäden im Rahmen der Voll- und Teilkaskoversicherung | ||||||
| Teilkasko mit einer Eigenbeteiligung in Höhe der umseitig | mit der umseitig vertraglich festgelegten Eigenbeteiligung je Schadensfall. | ||||||
| festgelegten Summe. | Der Mieter haftet jedoch für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er den Schaden | ||||||
| durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden | |||||||
| 15. Haftung des Vermieters | durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Das | ||||||
| Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten | gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachten des Zeichens 265 >Durch- | ||||||
| Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug | fahrthöhe< gemäß §41 Abs.2 Ziff 6 StVO verursacht werden. Hat der Mieter | ||||||
| abgeschlossenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht. | Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziffer 12 dieser Bedingungen | ||||||
| Für durch die Versicherung nicht gedeckten Schäden beschränkt | verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei den, die Verletzing hat keinen | ||||||
| sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögens- | Einfluß auf die Feststellung des Schadensfalles gehabt. Der Mieter haftet im | ||||||
| schäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Vermieter ist | übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berech- | ||||||
| nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der | tigten Fahrer (Ziffer 7) oder zu verbotenen Zweck (Ziffer 9), durch das Ladegut | ||||||
| Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurückläßt. | oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. | ||||||
| Im übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung. | |||||||
| 17. Gerichtsstand | |||||||
| Gerichtsstand ist Gütersloh, wenn: | 16. Speicherung und Weitergabe von Personendaten | ||||||
| *Die Vertragsparteien Kaufleute, mit Ausnahme der Minder- | Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im | ||||||
| kaufleute im Sinne §4 HGB sind, *mindestens eine der Vertrags- | Zusammenhang mit ihr erhaltener Daten über den Mieter, gleich ob diese von | ||||||
| parteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, *die | ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutz- | ||||||
| im Klageweg in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach | gesetzes zu verarbeiten. | ||||||
| Abschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus | |||||||
| dem Geltungsbereich der zivilprozessordnung verlegt oder ihr | 18.Übersichtsklausel und Teilwirksamkeit | ||||||
| Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage- | Die Überschriften dienen nur d er besseren Übersichtlichkeit und haben keine | ||||||
| erhebung nicht bekannt ist. Diese Regelung gilt auch für Wechsel- | materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer anschließenden Regelung. | ||||||
| und Scheckverfahren. Sind die Vertragsparteien Kaufleute im | Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein | ||||||
| Sinne § 4 HBG, so gilt die obige Zuständigkeit auch im Falle der | oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen | ||||||
| Annullierung, des Rücktrittes, der Minderung und dergleichen. | Einfluß. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, daß | ||||||
| Der Vermieter ist auch berechtigt, am Sitz des Mieters zu klagen. | ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt wird. | ||||||